AGB & Stornoregelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen  |  Seehotel Töpferhaus · Restaurant LammButtRind · RAUS

Vertragsbedingungen für Hotelaufenthalte, Veranstaltungen, Arrangements, Erlebnisse und RAUS


Navis Geminas Service Deutschland GmbH
Am See 1 · 24791 Alt Duvenstedt · Deutschland
Amtsgericht Kiel, HRB 16148 KI · Geschäftsführer: Peter Gross

 

VERSION 1.0 · STAND 26. JULI 2026

 

Das Seehotel Töpferhaus ist ein Ort für Zeit mit Freunden, Erholung und gemeinsame Erlebnisse. Diese Vertragsbedingungen schaffen einen klaren und fairen Rahmen für Aufenthalte, Veranstaltungen und Angebote. Sie sollen Transparenz schaffen, Missverständnisse vermeiden und beiden Vertragsparteien Sicherheit geben.

 

 

Inhalt

 

Teil A – Grundlagen und Vertragsschluss

Teil B – Hotelaufenthalte und Zimmer

Teil C – Veranstaltungen und Tagungen

Teil D – Restaurantgruppen

Teil E – Arrangements

Teil F – Erlebnisse und Tickets

Teil G – Gutscheine

Teil H – RAUS

Teil I – Weitere Bestimmungen

 

TEIL A · GRUNDLAGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Navis Geminas Service Deutschland GmbH, Am See 1, 24791 Alt Duvenstedt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 16148 KI, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Gross (nachfolgend „Hotel“). Die Navis Geminas Service Deutschland GmbH ist die Betreibergesellschaft des Seehotel Töpferhaus, RAUS und LammButtRind.

2. Sie gelten insbesondere für Hotelaufenthalte, Zimmerkontingente, Frühstücks- und Restaurantleistungen, Tagungen, Hochzeiten, private und geschäftliche Veranstaltungen, Hotelarrangements, Mind-Body-Soul-Arrangements, Eigenveranstaltungen, Tickets, Gutscheine sowie die unter der Bezeichnung RAUS angebotenen Leistungen.

3. Die jeweils einschlägigen besonderen Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen. Soweit eine Individualvereinbarung ausdrücklich von diesen AGB abweicht, geht die Individualvereinbarung vor.

4. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Verträge, sofern bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn das Hotel ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Begriffe

1. „Gast“ ist die Person, die eine Beherbergungs-, Restaurant-, Arrangement- oder RAUS-Leistung selbst in Anspruch nimmt.

2. „Vertragspartner“ ist die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Hotel schließt. Bei geschäftlichen Veranstaltungen ist dies grundsätzlich das im Angebot bezeichnete Unternehmen oder die dort bezeichnete Körperschaft. Bei Hochzeiten ist zunächst die Person Vertragspartner, die das Angebot annimmt. Der weitere im Angebot bezeichnete Partner wird nur dann ebenfalls Vertragspartner, wenn er den Vertrag gesondert in Textform bestätigt oder die annehmende Person nachweislich bevollmächtigt ist, den Vertrag auch in seinem Namen zu schließen. Sind beide Partner Vertragspartner geworden, haften sie für sämtliche Forderungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

3. „Veranstalter“ ist der Vertragspartner einer Tagung, Hochzeit, privaten oder geschäftlichen Veranstaltung.

4. „Vertragswert“ ist der im angenommenen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis beziehungsweise die darin ausgewiesene Mindestberechnungsgrundlage. Später vom Hotel bestätigte Mehrleistungen erhöhen den Vertragswert.

5. „Textform“ umfasst insbesondere E-Mail und andere speicherbare elektronische Erklärungen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Darstellung von Zimmern, Arrangements, Tickets, Gutscheinen oder sonstigen Angeboten auf Webseiten oder Buchungsportalen ist noch kein bindendes Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.

2. Bei einer Direktbuchung über die Website gibt der Gast mit Betätigung des abschließenden, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Buttons ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels zustande.

3. Bei Buchungen über Booking.com, Expedia, Airbnb oder andere Vermittlungsplattformen richtet sich der Vertragsschluss ergänzend nach dem dort dargestellten Buchungsablauf. Vertragspartner für die gebuchte Hotelleistung bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, das Hotel.

4. Bei Angeboten über Proposales kommt der Vertrag mit Betätigung der Schaltfläche „Akzeptieren“ durch den hierzu berechtigten Vertragspartner und Zugang der Annahmebestätigung zustande. Bei Hochzeiten wirkt die Annahme zunächst für die annehmende Person. Eine Annahme zugleich im Namen des weiteren im Angebot bezeichneten Partners setzt eine entsprechende Vertretungsmacht voraus. Anderenfalls wird der weitere Partner erst durch eine gesonderte Bestätigung in Textform Vertragspartner.

5. Telefonische oder mündliche Absprachen werden nur verbindlich, wenn das Hotel sie in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Änderungen über Planungs-Apps, Jotform oder vergleichbare Systeme werden erst mit Bestätigung durch das Hotel Vertragsbestandteil.

6. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit seiner Angaben und für eine ausreichende Vertretungsmacht verantwortlich. Buchende Mitarbeiter handeln bei Firmenveranstaltungen im Namen des im Angebot genannten Unternehmens.

§ 4 Einbeziehung und Rangfolge der Vertragsunterlagen

1. Diese AGB und die gegebenenfalls einbezogenen besonderen Nutzungs- oder Veranstaltungsordnungen werden dem Vertragspartner vor Abgabe seiner Vertragserklärung in zumutbarer Weise zugänglich gemacht und können eingesehen, heruntergeladen und gespeichert werden. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung wird durch ihren Versionsstand eindeutig bezeichnet und vom Hotel archiviert. Auf Verlangen stellt das Hotel dem Vertragspartner eine Kopie der bei Vertragsschluss geltenden Fassung zur Verfügung.

2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: ausdrücklich ausgehandelte Individualvereinbarung; angenommene Angebots- oder Buchungsunterlagen; einschlägige besondere Nutzungs- oder Veranstaltungsordnung in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung; diese AGB.

3. Spätere Änderungen einer Veranstaltungs- oder Nutzungsordnung gelten für bereits geschlossene Verträge nur, wenn sie aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher, sicherheits- oder brandschutzrechtlicher Anforderungen notwendig und für den Vertragspartner zumutbar sind.

§ 5 Leistungen, Erfüllung durch Dritte und Leistungsänderungen

1. Das Hotel schuldet die im Vertrag konkret beschriebenen Leistungen. Abbildungen, Lagepläne und Beschreibungen dienen der Veranschaulichung, soweit keine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde.

2. Das Hotel darf geeignete Dritte zur Erfüllung einsetzen. Es bleibt für eigene Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

3. Unwesentliche oder sachlich notwendige Änderungen sind zulässig, wenn der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und die Änderung dem Vertragspartner zumutbar ist. Eine vereinbarte Preisgarantie bleibt davon unberührt, sofern keine Mehrleistung beauftragt wird.

4. Nicht in Anspruch genommene, ordnungsgemäß angebotene Einzelleistungen werden nicht erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 6 Preise, Zahlungen und Sicherheiten

1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sie sich einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Umsatzsteuer. Änderungen der Umsatzsteuer berühren den vereinbarten Bruttopreis nicht, sofern nicht ausdrücklich eine Nettopreisvereinbarung mit einem Unternehmer getroffen wurde.

2. Privatreisende zahlen spätestens bei Anreise, soweit die Buchungsbestätigung keine frühere Fälligkeit ausweist. Für Tagungen, Firmenkunden und öffentliche Einrichtungen gilt die in der Buchungs- oder Vertragsbestätigung ausgewiesene Zahlungsfrist. Für Hochzeiten gelten die vereinbarten Vorauszahlungen; der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Bei Arrangements kann bei Buchung eine Vorauszahlung von 20 % und der Rest bei Anreise verlangt werden.

3. Akzeptierte Zahlungsarten sind die jeweils vom Hotel angebotenen Karten, insbesondere Mastercard, Visa, Diners Club und girocard, sowie Überweisung.

4. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Erweiterung des Vertragsumfangs darf das Hotel nach angemessener Fristsetzung eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, weitere Leistungen zurückhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.

5. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Das Hotel kann die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Mahn- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.

6. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden; gegenüber Verbrauchern bleiben weitergehende gesetzliche Rechte unberührt.

 

TEIL B · HOTELAUFENTHALTE UND ZIMMER

§ 7 Bereitstellung und Nutzung von Zimmern

1. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung oder spätere Räumung besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung.

2. Eine spätere Anreise lässt die Buchung unberührt. Das Hotel vergibt bestätigte Zimmer nicht allein deshalb anderweitig, weil der Gast nach 18:00 Uhr anreist.

3. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dieses ausdrücklich bestätigt wurde. Eine gleichwertige, für den Gast zumutbare Zimmeränderung bleibt vorbehalten.

4. Die Unter- oder Weitervermietung, eine Nutzung durch nicht angemeldete Dritte oder eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

5. Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, sowie offenes Feuer sind in Zimmern, auf zugehörigen Balkonen und Terrassen sowie auf dem gesamten Hotelgrundstück mit Ausnahme der ausdrücklich ausgewiesenen Raucherbereiche untersagt. Bei einer erforderlichen Sonderreinigung oder einem schuldhaft ausgelösten Feuerwehreinsatz kann das Hotel den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen. 

§ 8 Ersatzunterbringung

1. Kann das Hotel ein bestätigtes Zimmer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bereitstellen, bietet es nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterbringung in zumutbarer Nähe an und übernimmt eine angemessene Preisdifferenz sowie erforderliche Transferkosten.

2. Lehnt der Gast eine zumutbare Ersatzunterbringung ab oder ist sie nicht verfügbar, werden die für die betroffene Leistung gezahlten Beträge erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Stornierung einzelner Zimmerbuchungen

Soweit die Buchungsbestätigung keine abweichende Rate ausweist, gelten folgende Pauschalen:

Buchungsart / Zeitpunkt des Zugangs

Stornierungspauschale

Bis zu 4 Zimmer, höchstens 3 Nächte: bis 72 Stunden vor 15:00 Uhr des Anreisetags

kostenfrei

Bis zu 4 Zimmer, höchstens 3 Nächte: weniger als 72, mindestens 24 Stunden vorher

50 % des stornierten Zimmerpreises

Bis zu 4 Zimmer, höchstens 3 Nächte: weniger als 24 Stunden vorher / No-Show

80 % des stornierten Zimmerpreises

Ab 5 Zimmern oder ab 4 Nächten: bis 90 Tage vorher

10 %

Ab 5 Zimmern oder ab 4 Nächten: 89 bis 30 Tage vorher

50 %

Ab 5 Zimmern oder ab 4 Nächten: 29 bis 15 Tage vorher

75 %

Ab 5 Zimmern oder ab 4 Nächten: ab 14 Tage vorher / No-Show

90 %

 

1. Bei einer ausdrücklich als nicht stornierbar bezeichneten Rate ist im Fall der Stornierung grundsätzlich der gesamte vereinbarte Preis fällig. Absatz 3 gilt entsprechend.

2. Bei No-Show oder vorzeitiger Abreise wird die Pauschale für den gesamten gebuchten Aufenthalt berechnet.

3. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen und anderweitige, der konkreten Buchung eindeutig zuordenbare Erlöse an. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit keine abschließende Pauschale vereinbart ist.

4. Der Gast darf vor Anreise eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen und etwaige Mehrkosten übernommen werden.

§ 10 Zimmerkontingente

1. Für Zimmerkontingente gelten vorrangig die im Veranstaltungsvertrag festgelegten Abruf-, Rückgabe- und Stornofristen.

2. Zimmer, die Teilnehmer auf eigene Rechnung aus einem Kontingent buchen, begründen einen eigenen Beherbergungsvertrag. 

 

TEIL C · VERANSTALTUNGEN UND TAGUNGEN

§ 11 Anwendungsbereich für Veranstaltungen

1. Dieser Teil gilt für Tagungen, Seminare, Workshops, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Familienfeiern, private Feiern und sonstige Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung.

2. Der im angenommenen Angebot ausgewiesene Vertragswert ist die Mindestberechnungsgrundlage. Änderungen, Zusatzleistungen oder eine höhere Teilnehmerzahl werden nur nach Bestätigung durch das Hotel verbindlich.

3. Sind bei einer Hochzeit beide im Vertrag bezeichneten Partner nach § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 4 Vertragspartner geworden, haften sie als Gesamtschuldner. Eine Übertragung des gesamten Veranstaltungsvertrags auf einen Ersatzveranstalter bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

§ 12 Teilnehmerzahlen und Tagungsreduzierung

1. Die im Vertrag genannte Planungszahl ist zugleich die garantierte Mindestteilnehmerzahl. Der Vertragspartner teilt dem Hotel spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die finale Teilnehmerzahl mit.

2. Eine höhere Teilnehmerzahl wird nur bei Bestätigung durch das Hotel Vertragsbestandteil. Die Abrechnung erfolgt mindestens auf Grundlage der garantierten Mindestteilnehmerzahl beziehungsweise des Vertragswerts.

3. Bei Tagungen darf der Vertragspartner den Vertragswert bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn einmalig um insgesamt höchstens 10 % reduzieren. Es ist unerheblich, ob sich die Reduzierung aus Zimmern, Teilnehmern, Verpflegung, Räumen, Technik oder anderen Leistungen zusammensetzt. Darüber hinausgehende Reduzierungen gelten als Teilstornierung.

4. Dienstleister, Künstler und Mitarbeiter des Vertragspartners werden bei der Teilnehmerzahl nur berücksichtigt, wenn für sie ausdrücklich Leistungen bestellt werden.

§ 13 Räume, Zeiten und Organisation

1. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung. Das Hotel darf einen gleichwertigen, nach Größe, Ausstattung und Lage zumutbaren Raum zuweisen.

2. Räume stehen nur für den bestätigten Zeitraum zur Verfügung. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung und können zusätzlich berechnet werden.

3. Verzögert sich der Veranstaltungsbeginn aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters, kann das Hotel die dadurch verursachten, erforderlichen Mehrkosten berechnen.

4. Behördliche Genehmigungen, Musiknutzungsrechte und sonstige veranstaltungsbezogene Erlaubnisse beschafft der Veranstalter, soweit nicht ausdrücklich das Hotel deren Übernahme bestätigt hat. Bei Hochzeiten und Tagungen trägt der beauftragte DJ die ihm obliegenden GEMA-Pflichten; die Verantwortung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Klärung bleibt unberührt.

§ 14 Veranstaltungsordnung, Dekoration und eingebrachte Gegenstände

1. Die bei Vertragsschluss einbezogene Veranstaltungsordnung ist Vertragsbestandteil. Sie regelt insbesondere Dekoration, Anlieferung, Brandschutz, Technik, Effekte und den Einsatz externer Dienstleister.

2. Eigene Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen, insbesondere für Hochzeitstorten, Baby- oder medizinisch erforderliche Spezialnahrung, bedürfen der vorherigen Bestätigung des Hotels; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

3. Eingebrachte Gegenstände sind gemäß der Veranstaltungsordnung nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen. Erforderliche Entfernung, Entsorgung oder Lagerung kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

4. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Teilnehmer, Mitarbeiter oder von ihm eingesetzte Dienstleister schuldhaft verursachen.

§ 15 Technik und Leistungen Dritter

1. Eigene elektrische oder technische Anlagen dürfen nur nach Zustimmung des Hotels angeschlossen und betrieben werden. Sie müssen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

2. Beauftragt das Hotel auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters einen Dritten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters, entsteht der Vertrag unmittelbar zwischen Veranstalter und Drittem. Das Hotel haftet nur für eigenes Auswahl- oder Vermittlungsverschulden.

3. Beauftragt das Hotel einen Dritten im eigenen Namen zur Erfüllung einer eigenen Vertragspflicht, bleibt das Hotel Vertragspartner für diese Leistung.

§ 16 Stornierung von Tagungen

Zugang der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn

Stornierungspauschale

bis 180 Tage

10 %

179 bis 120 Tage

30 %

119 bis 60 Tage

50 %

59 bis 30 Tage

70 %

29 Tage oder weniger / No-Show

90 %

 

Die kostenfreie Reduzierung nach § 12 Abs. 3 wird vor Anwendung der Pauschale berücksichtigt.

§ 17 Stornierung von Hochzeiten und sonstigen Veranstaltungen

Zugang der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn

Stornierungspauschale

mehr als 359 Tage

20 %

359 bis 270 Tage

50 %

269 bis 180 Tage

60 %

179 bis 60 Tage

70 %

59 Tage oder weniger / No-Show

80 %

 

1. Diese Staffel gilt für Hochzeiten, Familienfeiern, private und geschäftliche Feiern sowie sonstige Veranstaltungen, soweit nicht die Tagungsstaffel oder eine individuelle Vereinbarung einschlägig ist.

2. Eine Verschiebung auf einen anderen Termin gilt als Stornierung und Neubuchung, sofern das Hotel nicht ausdrücklich eine Umbuchungsvereinbarung anbietet.

3. Für Hochzeiten können folgende Vorauszahlungen vereinbart werden: 10 % bei Vertragsannahme; weitere 10 % 365 Tage; 30 % 270 Tage; 10 % 180 Tage; 10 % 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Rest wird nach der Veranstaltung abgerechnet. Fällige Vorauszahlungen werden auf Stornierungsansprüche angerechnet.

§ 18 Teilstornierung und allgemeine Regeln

1. Der Wegfall einzelner Teilnehmer, Zimmer, Programmpunkte, Veranstaltungstage oder Zeitabschnitte ist eine Teilstornierung. Die einschlägige Stornierungsstaffel wird auf den Wert des entfallenden Leistungsteils angewandt. Die besondere Reduzierungsmöglichkeit für Tagungen nach § 12 Absatz 3 bleibt hiervon unberührt.

2. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel berücksichtigt ersparte Aufwendungen und anderweitige, der konkreten Leistung eindeutig zuordenbare Erlöse. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Stornierungen und Reduzierungen müssen in Textform eingehen. Maßgeblich ist der Zugang beim Hotel. Fristen mit Stundenangaben beziehen sich auf den vereinbarten Veranstaltungsbeginn.

 

TEIL D · RESTAURANTGRUPPEN

§ 19 Gruppenreservierungen ab acht Personen

1. Für Tischreservierungen ab acht Personen kann das Hotel eine Kreditkartengarantie, Anzahlung, Menüauswahl oder verbindliche Personenzahl verlangen.

2. Die finale Personenzahl ist spätestens 48 Stunden vor Reservierungsbeginn mitzuteilen. Für danach abgemeldete oder nicht erschienene Personen kann das Hotel pauschal 50 € brutto je Person verlangen.

3. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen und eine konkrete anderweitige Vergabe an. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Für Restaurantreservierungen bis einschließlich sieben Personen gelten die bei Reservierung mitgeteilten Bedingungen.

 

TEIL E · ARRANGEMENTS

§ 20 Hotelarrangements und Mind-Body-Soul-Angebote

1. Arrangements verbinden eine Übernachtung mit Gastronomie und gegebenenfalls RAUS- oder sonstigen Programmbestandteilen zu einem Gesamtpreis. 

2. Die konkret enthaltenen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Änderungen des Programms, der Reihenfolge oder des Einsatzes einer bestimmten Lehr- oder Behandlungsperson sind zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, ein gleichwertiger Ersatz angeboten wird und der Gesamtcharakter erhalten bleibt.

3. Kann ein wesentlicher Programmbestandteil, insbesondere wegen Erkrankung einer eingesetzten Lehrperson, nicht erbracht und kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden, darf das Hotel das Arrangement absagen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet; alternativ kann der Gast einer kostenfreien Umbuchung zustimmen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 21 Stornierung von Arrangements

Zugang der Stornierung vor Anreise

Pauschale vom Arrangementpreis

180 oder mehr Tage

10 %

179 bis 30 Tage

30 %

29 Tage bis 48 Stunden

60 %

weniger als 48 Stunden / No-Show

80 %

 

1. Für ausdrücklich als nicht stornierbar bezeichnete Arrangements ist im Fall der Stornierung grundsätzlich der vereinbarte Gesamtpreis fällig. Absatz 3 gilt entsprechend.

2. Der Gast kann eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen und etwaige Mehrkosten übernommen werden.

3. Der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens bleibt zulässig; ersparte Aufwendungen und konkrete anderweitige Erlöse werden angerechnet.

 

TEIL F · ERLEBNISSE UND TICKETS

§ 22 Eigenveranstaltungen und Tickets

1. Eigenveranstaltungen sind insbesondere Lesungen, Sommerfeste, Tastings, Workshops und vergleichbare Angebote ohne zwingende Übernachtung. Tickets werden über die jeweils benannte Verkaufsstelle, insbesondere Stripe, gebucht.

2. Tickets sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert sind. Ein gewerblicher Weiterverkauf über dem Originalpreis ist untersagt.

3. Bei freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz.

4. Bei Absage erstattet das Hotel den Ticketpreis. Ein Gutschein oder eine Umbuchung erfolgt nur mit Zustimmung des Ticketinhabers. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Folgekosten werden nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung ersetzt.

5. Bei einer wesentlichen Terminverlegung kann der Ticketinhaber innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Frist zurücktreten und Erstattung verlangen. Bei einem Künstler- oder Programmwechsel bleibt das Ticket gültig, wenn ein sachlicher Grund besteht und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt; ist die konkrete Person erkennbar das wesentliche Merkmal, bleiben gesetzliche Rücktrittsrechte unberührt.

 

TEIL G · GUTSCHEINE

§ 23 Wert- und Leistungsgutscheine

1. Gutscheine werden als Wertgutscheine oder als Leistungsgutscheine mit ausgewiesenem Geldwert verkauft. Für den Vertragsschluss gelten ergänzend die Bedingungen des eingesetzten Gutscheinsystems, unter anderem Gurado, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.

2. Gutscheine sind übertragbar und können, soweit technisch möglich, teilweise eingelöst werden. Ein verbleibendes Guthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen.

3. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

4. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

5. Bei einem Leistungsgutschein kann die bezeichnete Leistung zum bei Einlösung geltenden Preis gebucht werden. Übersteigt dieser Preis den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen. Alternativ kann der ausgewiesene Wert für andere verfügbare Leistungen eingesetzt werden.

 

TEIL H · RAUS

§ 24 RAUS – Geltungsbereich und allgemeine Nutzung

1. RAUS bezeichnet die eigenständige Angebotswelt des Hotels mit Saunen, Whirlpool, Ofuro-Entspannungsbad, Massagen, Indoor- und Outdoor-Gym, SUP, Kanu, Kajak, weiteren bereitgestellten Wasserfahrzeugen sowie Wanderrouten.

2. RAUS kann von Hotelgästen und externen Gästen gebucht werden. Der Bereich ist ganz oder teilweise unbesetzt und wird nicht ständig beaufsichtigt.

3. Die Nutzung setzt Volljährigkeit voraus, soweit nachfolgend für Minderjährige nichts anderes geregelt ist. Nutzer müssen gesundheitlich geeignet sein und ihre Belastbarkeit selbst einschätzen. Bei Unsicherheit ist vor Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.

4. Den Anweisungen des Hotels, der Beschilderung und den jeweils einbezogenen Nutzungsordnungen ist Folge zu leisten. Das Hotel darf einzelne Bereiche aus Sicherheits-, Wetter-, Wartungs- oder Betriebsgründen sperren.

§ 25 Saunen, Whirlpool und Ofuro

1. Saunen, Whirlpool und Ofuro dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung, den Zeitfenstern, Belegungsgrenzen und Hygienehinweisen genutzt werden.

2. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt.

3. Bei Kreislauf-, Herz-, Gefäß-, Haut- oder Infektionserkrankungen sowie Schwangerschaft ist vor Nutzung medizinischer Rat einzuholen. Das Hotel erteilt keine medizinische Beratung.

4. Private Buchungszeiten sind pünktlich zu beenden. Verspätetes Erscheinen verlängert den gebuchten Zeitraum nicht.

§ 26 Massagen

1. Massagen dienen der Entspannung und ersetzen keine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung. Beschwerden, Erkrankungen, Schwangerschaft, Allergien und Kontraindikationen sind vor Beginn vollständig mitzuteilen.

2. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit verkürzen, wenn nachfolgende Termine betroffen sind.

3. Absagebedingungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Kann eine Behandlung aus wichtigem, vom Hotel nicht zu vertretendem Grund nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Preis erstattet.

§ 27 Indoor- und Outdoor-Gym

1. Die Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend vorhandener Hinweise genutzt werden. Nutzer müssen sich vor Gebrauch mit Bedienung und Sicherheitsvorgaben vertraut machen.

2. Die Nutzung erfolgt ohne ständige Trainingsaufsicht. Nutzer tragen Verantwortung für angemessene Belastung, geeignete Kleidung und das sichere Verstauen persönlicher Gegenstände.

3. Festgestellte Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden; betroffene Geräte dürfen nicht weiter benutzt werden.

§ 28 Baden im Bistensee

1. Der Bistensee ist ein Naturgewässer. Es bestehen ein Badesteg, ein Badestrand, eine Kanuanlegestelle und weitere Seezugänge. Es gibt keine Badeaufsicht und keine dauerhaft kontrollierte oder abgesicherte Badestelle.

2. Das Baden ist ausschließlich für sichere und erfahrene Schwimmer und in eigener Verantwortung zulässig. Nutzer müssen Wassertemperatur, Wetter, Sicht, Strömung, Pflanzenbewuchs und die eigene Leistungsfähigkeit berücksichtigen.

3. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, bei Gewitter, Sturm, Dunkelheit, eingeschränkter Sicht oder ausgesprochener Sperre ist untersagt.

4. Bei Hinweisen auf Blaualgen, Wasserverunreinigungen, Naturschutzsperren oder sonstige Gefahren ist das Baden untersagt. Beschilderungen und Sperrungen sind verbindlich.

5. Minderjährige dürfen den See nur unter unmittelbarer, fortlaufender Aufsicht einer personensorgeberechtigten volljährigen Person nutzen.

§ 29 SUP, Kanu, Kajak und weitere Wasserfahrzeuge

1. Die Nutzung ist nur nach Freigabe durch das Hotel und nach Abschluss des jeweils vorgesehenen Nutzungsvertrags zulässig. Nutzer müssen sichere und erfahrene Schwimmer sein.

2. Bei jeder Nutzung ist eine geeignete, geschlossene Schwimmweste verpflichtend. Das Hotel hält Westen für Körpergewichte von 25 bis 100 kg vor. Nutzer müssen die passende Größe wählen und den ordnungsgemäßen Sitz prüfen. Kann für einen Nutzer keine für sein Körpergewicht und seine Körpergröße geeignete Schwimmweste bereitgestellt werden, ist die Nutzung des Wasserfahrzeugs nicht zulässig.

3. Die Nutzung des Bistensees über die Zugänge und Anlagen des Hotels ist ausschließlich mit den vom Hotel bereitgestellten und freigegebenen Wasserfahrzeugen zulässig. Das Einbringen oder Verwenden eigener SUP-Boards, Kanus, Kajaks, Schlauchboote oder sonstiger Wasserfahrzeuge ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß kann das Hotel für den hierdurch typischerweise entstehenden Kontroll-, Sicherungs- und Verwaltungsaufwand pauschal 50 € je Wasserfahrzeug und angefangenem Nutzungstag verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands oder Schadens vorbehalten. Bei fortgesetzter oder wiederholter Zuwiderhandlung kann das Hotel die weitere Nutzung der Anlagen untersagen und einen Platzverweis beziehungsweise ein Hausverbot aussprechen.

4. Die Nutzung ist grundsätzlich nur bis einschließlich Beaufort 3 zulässig. Unabhängig davon ist sie bei Gewitter, Unwetterwarnung, eingeschränkter Sicht, starkem Wellengang, Blaualgenwarnung oder Sperre untersagt.

5. Minderjährige dürfen Wasserfahrzeuge ausschließlich gemeinsam mit mindestens einem Elternteil oder einer personensorgeberechtigten volljährigen Person und in deren unmittelbarer Verantwortung nutzen.

6. Alkohol- oder Drogeneinfluss schließt die Nutzung aus. Naturschutzbereiche, Uferzonen und örtliche Regeln sind einzuhalten.

7. Geräte sind vor Gebrauch auf erkennbare Schäden zu prüfen und nach Nutzung vollständig, sauber und an der vereinbarten Stelle zurückzugeben. Schäden, Verlust oder Unfälle sind unverzüglich zu melden.

§ 30 Wanderrouten

1. Bereitgestellte Routenvorschläge, Karten und digitale Hinweise sind Empfehlungen. Das Hotel übernimmt keine Garantie für durchgehende Begehbarkeit, Markierung, Wettertauglichkeit oder dauerhafte Wegerechte.

2. Nutzer müssen Route, Wetter, Tageslicht, Fitness, Schuhwerk und Ausrüstung eigenverantwortlich berücksichtigen und Sperrungen, Forst-, Naturschutz- und Verkehrsregeln beachten.

3. Geführte Wanderungen richten sich ergänzend nach der konkreten Leistungsbeschreibung und den Anweisungen der Leitung.

 

TEIL I · WEITERE BESTIMMUNGEN

§ 31 Hunde

1. Zulässig ist nach vorheriger Anmeldung höchstens ein Hund bis 30 kg je Zimmer. Andere Tiere sind nicht gestattet. Das Entgelt beträgt 25 € je Hund und Tag.

2. Hunde sind in den zugelassenen öffentlichen Bereichen stets an der Leine zu führen. Sie dürfen nicht auf Betten, Sofas oder andere Polstermöbel sowie nicht in den Badezimmern der Gästezimmer, insbesondere nicht in Duschen oder Duschwannen, gereinigt, geduscht oder anderweitig gepflegt werden. Hotelhandtücher dürfen nicht zum Reinigen oder Trocknen von Hunden verwendet werden.

3. Wird wegen eines Verstoßes oder außergewöhnlicher Verschmutzung eine Sonderreinigung erforderlich, kann das Hotel pauschal 90 € verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bei besonders starker Verschmutzung oder Beschädigung wird der nachgewiesene höhere Aufwand beziehungsweise Schaden berechnet.

§ 32 Fundsachen

1. Fundsachen werden, soweit zumutbar und gesetzlich zulässig, sechs Monate aufbewahrt. Verderbliche, hygienisch bedenkliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen früher entsorgt werden.

2. Dokumente, Schlüssel und besonders wertvolle Gegenstände können an das zuständige Fundbüro oder eine andere zuständige Stelle übergeben werden.

3. Ein Versand erfolgt auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Berechtigten.

§ 33 Pflichten bei Störungen und Mängeln

1. Erkennbare Störungen oder Mängel sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe möglich ist. Unterbleibt eine zumutbare Anzeige schuldhaft, können Rechte insoweit eingeschränkt sein, wie das Hotel wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.

2. Bei Notfällen, Unfällen oder Sicherheitsrisiken ist unverzüglich das Hotel oder der öffentliche Rettungsdienst zu informieren.

§ 34 Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das Hotel auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels.

4. Für eingebrachte Sachen von Beherbergungsgästen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Für Fahrzeuge und deren Inhalt entsteht durch die Bereitstellung eines Stellplatzes kein Verwahrungsvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 35 Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

2. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder anderen vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen richtet sich die Anpassung oder Beendigung des Vertrags nach § 36.

2. Ein Rücktritt ist ferner möglich, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich wird. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

3. Bei einer vom Vertragspartner zu vertretenden berechtigten Vertragsbeendigung bleiben Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Stornierungsregelungen unberührt.

§ 36 Höhere Gewalt

1. Kann eine Leistung wegen eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von keiner Partei beherrschbaren Ereignisses nicht oder nur wesentlich verändert erbracht werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und suchen vorrangig eine zumutbare Anpassung.

2. Soweit die Leistung endgültig unmöglich wird, entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits gezahlte Beträge werden insoweit erstattet. Zwingende Rechte, insbesondere des Pauschalreiserechts, bleiben unberührt.

§ 37 Verbraucherstreitbeilegung

Die Navis Geminas Service Deutschland GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 38 Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit gesetzlich zulässig.

3. Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen und sonstige Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Ergänzende Dokumente

  • WLAN-Nutzungsbedingungen

  • Veranstaltungsordnung und Dekorationsrichtlinie

  • Nutzungsvertrag für SUP, Kanu, Kajak und weitere Wasserfahrzeuge

 

 

WLAN-Nutzungsbedingungen   |    Seehotel Töpferhaus · Restaurant LammButtRind · RAUS

 

Navis Geminas Service Deutschland GmbH
Am See 1 · 24791 Alt Duvenstedt · Deutschland
Amtsgericht Kiel, HRB 16148 KI · Geschäftsführer: Peter Gross

 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Die Navis Geminas Service Deutschland GmbH, Am See 1, 24791 Alt Duvenstedt, stellt Gästen und Besuchern des Seehotel Töpferhaus, des Restaurants LammButtRind und von RAUS einen kostenfreien drahtlosen Internetzugang über das Gäste-WLAN zur Verfügung.

  2. Diese WLAN-Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Seehotel Töpferhaus.

  3. Mit der Verbindung zum Gäste-WLAN erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an.

§ 2 Zugang zum Gäste-WLAN

  1. Das Gäste-WLAN ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden insbesondere über im Hotel bereitgestellte QR-Codes zugänglich gemacht.

  2. Für alle Nutzer kann dasselbe Passwort verwendet werden. Die Zugangsdaten sind ausschließlich für Gäste und berechtigte Besucher bestimmt.

  3. Die Zugangsdaten dürfen nicht veröffentlicht, über öffentlich zugängliche Plattformen verbreitet oder an Personen weitergegeben werden, die sich nicht als Gäste oder berechtigte Besucher im Hotel aufhalten.

  4. Ein Anspruch auf die dauerhafte Nutzung bestimmter Zugangsdaten besteht nicht. Das Hotel darf Passwörter, Netzwerknamen und technische Zugangsvoraussetzungen jederzeit ändern.

  5. Die Nutzung ist ausschließlich für die Dauer des Aufenthalts beziehungsweise des berechtigten Besuchs gestattet.

§ 3 Kostenfreiheit und Leistungsumfang

  1. Die Nutzung des Gäste-WLAN ist kostenfrei.

  2. Das Hotel schuldet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, vollständige Netzabdeckung oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

  3. Verfügbarkeit und Geschwindigkeit können insbesondere von der Anzahl der Nutzer, der Position des Endgeräts, baulichen Gegebenheiten, technischen Störungen, Wartungsarbeiten und der Leistung externer Telekommunikationsanbieter abhängen.

  4. Das Hotel darf die Nutzung zeitlich, technisch oder hinsichtlich der verfügbaren Bandbreite angemessen beschränken, wenn dies für einen sicheren und störungsfreien Betrieb erforderlich ist.

  5. Einzelne Dienste, Internetseiten, Anwendungen oder Übertragungsarten dürfen aus Sicherheits-, Kapazitäts- oder Rechtsgründen gesperrt oder eingeschränkt werden.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist für sein Endgerät, dessen Sicherheit und sämtliche über seinen Anschluss beziehungsweise sein Endgerät vorgenommenen Handlungen verantwortlich.

  2. Der Nutzer hat sein Endgerät durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Dazu gehören insbesondere aktuelle Betriebssystem- und Sicherheitsupdates, geeigneter Schutz vor Schadsoftware sowie die sichere Verwahrung persönlicher Zugangsdaten.

  3. Der Nutzer darf das Gäste-WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Nutzungsbedingungen verwenden.

  4. Insbesondere untersagt sind:

    a) das Aufrufen, Speichern, Verbreiten oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte,

    b) die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter,

    c) die Nutzung von Tauschbörsen oder vergleichbaren Diensten zur rechtswidrigen Verbreitung geschützter Werke,

    d) die Verbreitung von Schadsoftware, Spam, unerwünschter Werbung oder betrügerischen Nachrichten,

    e) Angriffe, Manipulationen oder unbefugte Zugriffe auf Endgeräte, Netzwerke, Server, Benutzerkonten oder Daten,

    f) die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren,

    g) die Nutzung für Handlungen, die den Betrieb des Gäste-WLAN oder anderer technischer Systeme beeinträchtigen können,

    h) die gewerbliche Weitergabe oder entgeltliche Überlassung des Internetzugangs an Dritte.

  5. Der Nutzer darf weder vorgeben, im Namen des Hotels zu handeln, noch den Eindruck erwecken, vom Hotel veröffentlichte oder autorisierte Inhalte zu verbreiten.

§ 5 Schutz der Kommunikation und eigener Daten

  1. Das Gäste-WLAN ist ein gemeinsam genutztes Netzwerk. Trotz der Passwortsicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Datenübertragungen wahrnehmen, Sicherheitslücken ausnutzen oder auf unzureichend geschützte Endgeräte zugreifen.

  2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vertrauliche Kommunikation und sensible Daten durch geeignete Schutzmaßnahmen zu sichern. Hierzu können insbesondere verschlüsselte Internetverbindungen, sichere Anwendungen oder ein vertrauenswürdiger VPN-Dienst gehören.

  3. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit von Endgeräten, Benutzerkonten, Passwörtern oder Daten des Nutzers.

  4. Der Nutzer hat Freigaben für Dateien, Drucker, Medienbibliotheken und andere Dienste auf seinem Endgerät zu deaktivieren, soweit diese nicht ausdrücklich benötigt werden.

§ 6 Verarbeitung technischer Daten

  1. Beim Betrieb des Gäste-WLAN können technisch erforderliche Verbindungs- und Nutzungsdaten verarbeitet werden, soweit dies für die Bereitstellung, Sicherheit, Fehleranalyse und den Schutz der technischen Systeme erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

  2. Eine Verarbeitung kann insbesondere erforderlich sein, um technische Störungen, Sicherheitsvorfälle oder eine missbräuchliche Nutzung des Netzwerks zu erkennen und abzuwehren.

  3. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.

  4. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Hotels.

§ 7 Sperrung und Ausschluss von der Nutzung

  1. Das Hotel darf den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn:

    a) der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt,

    b) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen,

    c) durch die Nutzung technische Systeme, andere Nutzer oder Dritte beeinträchtigt werden,

    d) Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe dies erfordern oder

    e) der Aufenthalt beziehungsweise die Zugangsberechtigung des Nutzers endet.

  2. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn eine sofortige Sperrung zur Abwehr von Gefahren, Schäden, Rechtsverletzungen oder technischen Störungen notwendig ist.

  3. Weitergehende Rechte des Hotels bleiben unberührt.

§ 8 Verantwortlichkeit und Freistellung

  1. Der Nutzer ist für die von ihm über das Gäste-WLAN übertragenen, abgerufenen oder verbreiteten Inhalte und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

  2. Verletzt der Nutzer schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen für die daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten.

  3. Der Nutzer stellt das Hotel von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Gäste-WLAN geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

  4. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Haftung des Hotels

  1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Seehotel Töpferhaus.

  2. Das Hotel haftet insbesondere nicht für Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, beispielsweise bei Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze oder Leistungen externer Anbieter.

  3. Das Hotel übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Informationen, Diensten und Inhalten, die über das Internet abgerufen werden.

  4. Für Schäden durch Schadsoftware, Datenverlust, unbefugten Zugriff Dritter oder eine unzureichende Sicherung des Endgeräts haftet das Hotel nur, soweit die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser WLAN-Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Dekorationsrichtlinien  | Seehotel Töpferhaus · Restaurant LammButtRind


Navis Geminas Service Deutschland GmbH
Am See 1 · 24791 Alt Duvenstedt · Deutschland
Amtsgericht Kiel, HRB 16148 KI · Geschäftsführer: Peter Gross

 

Damit eure Hochzeit entspannt verläuft und alle Brautpaare die gleichen Voraussetzungen vorfinden, gelten im Seehotel Töpferhaus einheitliche Regelungen für den Zugang zu den Veranstaltungsräumen sowie für Dekorationen und Anlieferungen.
 

Diese Richtlinie ist Bestandteil unserer Veranstaltungsorganisation und gilt für alle Hochzeiten gleichermaßen.

 

1. Zugang zu den Veranstaltungsräumen

Die Veranstaltungsräume stehen ausschließlich während der vertraglich vereinbarten Programmpunkte zur Verfügung.

Ein Anspruch auf einen früheren Zugang oder eine längere Nutzung besteht nicht.

Für den Dekorationsaufbau gelten folgende Zugangszeiten:

  • Rundblick & Weitblick

    • Zugang ab 3 Stunden vor Beginn des jeweiligen Programmpunkts.

  • Alle übrigen Veranstaltungsräume, die Seewiesen sowie das Trauzimmer

    • Zugang ab 1 Stunde vor Beginn des jeweiligen Programmpunkts.

Sollte aus organisatorischen Gründen ein früherer Zugang möglich sein, wird dieser automatisch im Jotform freigegeben. Ob dies möglich ist, können wir frühestens vier Wochen vor eurer Hochzeit beurteilen.

Bitte habt Verständnis, dass wir Anfragen zu früheren Zugangszeiten vor diesem Zeitpunkt nicht beantworten können.

2. Dekoration

Unsere Empfehlung ist eindeutig: Überlasst die Dekoration einem professionellen Floristen oder Dekorateur.

Aus unserer Erfahrung sorgt dies für einen deutlich entspannteren Hochzeitstag. Ihr, eure Familien und eure Trauzeugen können sich ganz auf das Feiern konzentrieren.

Wenn ihr eure Dekoration selbst gestaltet, gelten folgende Regelungen:

  • Der vollständige Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich innerhalb der freigegebenen Zugangszeiten.

  • Die Dekoration muss innerhalb der freigegebenen Zugangszeit vollständig aufgebaut sein. Verzögerungen führen nicht zu einer Verlängerung der Zugangszeit oder einer Verschiebung des Veranstaltungsbeginns.

  • Eine Dekoration am Vortag ist nicht möglich.

  • Vorbereitungsarbeiten wie Basteln, Stecken, Binden, Bekleben oder ähnliche Tätigkeiten sind in unseren Veranstaltungsräumen nicht vorgesehen. Bitte bringt eure Dekoration vollständig vorbereitet mit.

  • Voranlieferungen von Dekoration, Blumen, Kerzen, Gastgeschenken oder sonstigen Materialien nehmen wir nicht an.

  • Paketsendungen an das Hotel – beispielsweise Fotoboxen, Dekorationsmaterial oder Leihartikel – können wir nicht annehmen.

  • Eine Zwischenlagerung von Dekoration oder Veranstaltungsmaterial ist nicht möglich.

Für umfangreichere Dekorationen empfehlen wir die Anreise mit einem eigenen Transportfahrzeug oder Anhänger. Anhänger können während eurer Feier auf unserem Wohnmobilstellplatz abgestellt werden.

3. Sicherheits- und Dekorationsrichtlinien

Zum Schutz unserer Gäste, Mitarbeitenden und Veranstaltungsräume gelten folgende Regelungen:

  • Dekorationen dürfen ausschließlich freistehend aufgebaut werden.

  • Das Befestigen von Dekorationen an Wänden, Decken, Fenstern, Türen, Lampen oder Mobiliar ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Nägel, Schrauben, Reißzwecken, Klebebänder, Powerstrips, Heißkleber oder vergleichbare Befestigungsmittel.

  • Offene Kerzen sind ausschließlich in standsicheren, nicht brennbaren Kerzenhaltern oder geschlossenen Windlichtern zulässig.

  • Konfetti, Glitzer, Kunstschnee, Reis, Sand, Stroh sowie vergleichbare Streu- oder Wurfmaterialien sind auf dem gesamten Hotelgelände nicht zulässig.

  • Ausschließlich im Außenbereich dürfen frische, natürliche und nicht getrocknete Blütenblätter verwendet werden.

  • Ballongasflaschen, Nebelmaschinen, Pyrotechnik, Wunderkerzen, Kaltfunkenanlagen sowie vergleichbare Effekte sind auf dem gesamten Hotelgelände nicht zulässig.

  • Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen durch Dekoration oder Mobiliar weder verdeckt noch beeinträchtigt werden.

Sollten Dekorationen oder Aufbauten gegen gesetzliche Vorschriften, Brandschutzbestimmungen oder diese Richtlinie verstoßen oder den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen, behalten wir uns vor, deren Aufbau nicht zuzulassen oder deren Entfernung zu verlangen.

4. Ansprechpartner für die Dekoration

Bitte benennt für den Auf- und Abbau eurer Dekoration eine verantwortliche Person, beispielsweise einen Trauzeugen, eine Trauzeugin oder euren Dekorateur. Diese Person ist am Veranstaltungstag unser Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um die Dekoration. So könnt ihr euren Hochzeitstag ungestört genießen.

Unsere Mitarbeitenden können keinen Auf- oder Abbau sowie keine Änderungen an eurer mitgebrachten Dekoration übernehmen.

5. Nach der Feier

Die Veranstaltungsräume müssen zum vereinbarten Veranstaltungsende vollständig geräumt werden. Bitte nehmt sämtliche persönlichen Gegenstände wieder mit.

Verbleibende Dekorationsgegenstände sammeln wir für euch ein und stellen sie – sofern geeignete Transportbehälter von euch bereitgestellt wurden – zur Abholung bis 13:00 Uhr am Folgetag bereit.

Eine Aufbewahrung über den Veranstaltungstag hinaus ist nicht möglich.

6. Haftung

Für mitgebrachte Dekorationen, technische Geräte, Geschenke sowie sonstige persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

7. Unsere Erfahrung

Die entspanntesten Hochzeiten haben fast immer eines gemeinsam: Die Dekoration wird von Profis übernommen.

Ihr startet ohne Zeitdruck in euren Hochzeitstag, eure Trauzeuginnen und Trauzeugen können den Tag mit euch genießen und eure Familien müssen sich nicht um Aufbau, Logistik oder das spätere Einsammeln der Dekoration kümmern.

Wenn ihr euch dennoch für eine Eigendekoration entscheidet, unterstützen wir euch innerhalb der beschriebenen Rahmenbedingungen selbstverständlich gerne.

 

Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für einen unvergesslichen Hochzeitstag am See.
 

 

 

KANU- & SUP-MIETVERTRAG

Mietvertrag mit Sicherheitsunterweisung · bitte vollständig lesen und unterschreiben

Mieter 
Zimmer / Adresse 
VermieterSeehotel Töpferhaus – Navis Geminas Service Deutschland GmbH
Anzahl Kanus / SUPs 
Mietbeginn (Datum | Uhrzeit)____ / ____ / 20____   |   ____ : ____
Mietende (Datum | Uhrzeit)____ / ____ / 20____   |   ____ : ____


SICHERHEITSUNTERWEISUNG

1.  Nur für Schwimmer. Kanus und SUPs dürfen ausschließlich von Personen genutzt werden, die sicher und ausdauernd schwimmen können. Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer sind von der Nutzung ausgeschlossen – auch dann, wenn eine Schwimmweste getragen wird.

2.  Schwimmweste durchgehend tragen – niemals ablegen, auch nicht zum Fotografieren. Jeder Insasse muss während der gesamten Fahrt eine passende, korrekt geschlossene Schwimmweste tragen. Passende Größen liegen im Bootshaus bereit.

3.  Kanu nur im Sitzen fahren. Aufstehen im Kanu ist nicht gestattet.

4.  SUP: Nur erfahrene, sichere Fahrer dürfen im Stehen paddeln. Alle anderen fahren ausschließlich im Sitzen oder Knien. Das Aufstehen erfolgt langsam und vorsichtig; im Zweifel knien bleiben.

5.  Keine Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

6.  Wetter beachten: ab Windstärke 3 nur für erfahrene, sportliche Nutzer; ab Windstärke 5 ist die Nutzung untersagt. Die Befahrung des Sees ist nur bis 20 Uhr bzw. bis Sonnenuntergang gestattet.

7.  Mindestens 30 m Abstand zum Ufer halten, die Insel nicht betreten, Angeln ist untersagt. Maximale Last: 240 kg bzw. 4 Personen pro Kanu.

8.  Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten aufs Wasser.

9.  Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.  Der Mieter hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugt, behandelt die Kanus / SUPs pfleglich und gibt sie zum vereinbarten Mietende in ordnungsgemäßem Zustand an der Anlegestelle zurück: fest vertäuen, Paddel in das Kanu legen, Schwimmwesten im Bootshaus aufhängen und eventuelle Schäden mitteilen.

2.  Der Mieter haftet für Schäden an sowie den Verlust der Kanus / SUPs.

3.  Der Mieter erkennt diese Bedingungen sowie die Preise der Vermieterin an. Bei Beschädigungen oder Verlust bitte umgehend das Seehotel Töpferhaus unter 04338 99710 kontaktieren.

BESTÄTIGUNG DES MIETERS

☐  Ich habe die Sicherheitshinweise gelesen und verstanden und werde sie einhalten.

☐  Ich bestätige, dass ich und alle weiteren Insassen sicher schwimmen können.

Beide Felder müssen angekreuzt sein. Ohne Bestätigung ist eine Nutzung nicht gestattet.

 

Ort, DatumUnterschrift des Mieters

Seehotel Töpferhaus · Am See 1 · 24791 Alt Duvenstedt · www.toepferhaus.com