AGB & Stornoregelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen inklusive Stornoregelung der Navis Geminas Service Deutschland GmbH (Betreibergesellschaft: Seehotel Töpferhaus, Restaurant LammButtRind, NatureSpa)
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Navis Geminas Service Deutschland GmbH (im Folgenden „Hotel“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Hochzeiten, Banketten und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und sonstiger Programme, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme, Pauschalreise, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen. Verträge mit einem Wert von 2.000 € oder mehr kommen durch eine Annahme des Hotels in digitaler Form zustande.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden.
2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 80% und ab 17:00 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis).
6. Jegliche Form des Rauchens - auch e-Zigaretten - sowie offenes Feuer sind in allen Hotelzimmern inklusive der Balkone und Terrassen und öffentlichen Bereichen untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Sonderreinigungsgebühr von mindestens 300 € fällig. Sollte der Vertragspartner einen Feueralarm auslösen, so werden mindestens 600 € fällig. Das Hotel behält sich weitergehende Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum besteht nicht. Es steht dem Hotel frei, für den Veranstaltungstyp und die Personenzahl angemessene Räume nach eigenem Ermessen festzulegen. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für die vollständige Zahlung der von seinen Gästen reservierten Zimmer und sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen, insbesondere dem innerhalb der Veranstaltung üblichen Konsum an Getränken und Speisen, soweit diese Leistungen nicht von den Gästen vor Ort beglichen wurden.
6. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigenen Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer u. Ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen.
7. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
8. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. Ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
9. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
10. Störungen oder Defekte an vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
11. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotel belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
12. Der Vertragspartner ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben hierdurch geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfallvergütung berechnen.
13. Beschafft das Hotel für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
14. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
15. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
16. Das Hotel und der Vertragspartner sind beide für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze sowie behördlichen Verordnungen verantwortlich. Sollten sich hieraus Anpassungen im Umfang oder der Art der Erbringung vereinbarter Leistungen ergeben, so werden die Preise entsprechend etwaiger Kostenänderungen nach oben oder unten angepasst. Ein Recht auf kostenfreien Rücktritt vom Vertrag entsteht nur, soweit die Erbringung wesentlicher Leistungen gänzlich unmöglich wird oder sich der Gesamtpreis der Veranstaltung um mehr als 10% erhöhen würde.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z. B. Kurtaxen Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u. Ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag festgehalten.
2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort mit Karte oder per Überweisung zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
3. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
6. Der Vertragspartner kann eine Aufrechnung für etwaige Leistungsmängel gegenüber Forderungen des Hotels nur einfordern, soweit (a) solche Leistungsmängel bei Kenntisnahme dem Hotel sofort angezeigt wurden, und (b) dem Hotel die Möglichkeit deren Beseitigung eingeräumt wurde, und (c) eine solche Mängelbeseitigung nicht erfolgte, und (d) der Leistungsmangel unbestritten ist, sowie (e) der Anspruch der Aufrechnung rechtskräftig festgestellt wurde. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Hotelleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z. B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z. B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich.
2. Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Der Rücktritt hat durch eine schriftliche Benachrichtigung per Email, Post oder Fax zu erfolgen.
3. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
a) Reservierungen bis zu 5 Zimmern und einem Aufenthalt von bis zu 3 Nächten
Zimmerstornierung bis 48 h vor Anreise: Kostenfrei
Zimmerstornierung bis 24 h vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung weniger als 24 h vor: 80% des vereinbarten Preises
b) Reservierungen von 6 oder mehr Zimmern und / oder einem Aufenthalt von 4 oder mehr Nächten
Zimmerstornierung bis 90 Tage vor Anreise: 10% des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung 89 bis 30 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung 29 bis 15 Tage vor Anreise: 75% des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung 14 Tage oder weniger vor Anreise:100% des vereinbarten Preises
c) Reservierungen von Arrangements und Veranstaltungen des Hotels mit Übernachtung
Stornierung bis 30 Tage vor Anreise – 25% des vereinbarten Preises
Stornierung 29 bis 2 Tage vor Anreise – 50% des vereinbarten Preises
Stornierung weniger als 48 h vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises
d) Reservierungen von Zimmern innerhalb eines Kontingents für Hochzeiten und privaten Veranstaltungen
Zimmerstornierung bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
Zimmerstornierung 29 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung 14 bis 2 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Preises
Zimmerstornierung 1 Tag vor Anreise oder bei NoShow: 100 % des vereinbarten Preises
e) Reservierungen von Mind-Body-Souls-Arrangements mit Übernachtung
Stornierung bis 60 Tage vor Anreise: 20 % des vereinbarten Preises
Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Preises
Stornierung 29 Tage bis Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises
Bei NoShow: 100 % des vereinbarten Preises
Betrifft die Stornierung eine Umbuchung, so betragen die Stornierungskosten unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung immer 100% des vereinbarten Preises, wobei der jeweils höhere Preis zwischen der ursprünglich gebuchten bzw. der umgebuchten Veranstaltung als Berechnungsgrundlage gilt.
f) Reservierungen von Seminaren und Tagungen mit und ohne Übernachtung
Bei Stornierung bis 180 Tage vor Anreise 10% des stornierten Auftragswerts;
Bei Stornierung 179-120 Tage vor Anreise 30% des stornierten Auftragswerts;
Bei Stornierung 119-60 Tage vor Anreise 50% des stornierten Auftragswerts;
Bei Stornierung 59-30 Tage vor Anreise 70% des stornierten Auftragswerts;
Bei Stornierung 29-0 Tage vor Anreise 90% des stornierten Auftragswerts.
g) Reservierungen von Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenfeiern, Restaurantleistungen und sonstigen Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung
Bei Stornierung mehr als 359 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 20% des Auftragswerts;
Bei Stornierung 359 bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswerts;
Bei Stornierung 179 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Auftragswerts;
Bei Stornierung 59 oder weniger Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Auftragswerts.
4. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotels geringer ist.
5. Die oben genannten Fristen gelten gleichermaßen für das Hotel, ohne dass dadurch die Bestimmungen des §7 dieser AGB berührt werden.
§ 7 Rücktritt / Kündigung des Hotels
1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt;
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Brand-, Sturm- oder Wasserschäden, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist;
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;
d) der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden;
f) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt;
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
7. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
8. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
9. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
4. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§ 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotels.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Hotels als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nutzungsbedingungen des Gäste W-LAN des Seehotel Töpferhaus
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Gäste W-LAN des Hotels.
§ 1 Leistungen des Hotels
1. Das Hotel stellt dem Gast in ausgewählten öffentlichen Hotelbereichen sowie den Gästezimmern einen Zugang zum Internet in Form eines W-LAN-Zugangs zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
2. Die Bereitstellung des W-LAN richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf ein funktionsfähiges W-LAN oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des W-LAN besteht nicht.
3. Das Hotel gewährleistet ferner nicht, dass das W-LAN störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch kann das Hotel keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
4. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zugang zum W-LAN im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
5. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über das W-LAN genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
§ 2 Zugang und Nutzung
1. Das Hotel bietet das W-LAN nur für Hotelgäste an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes W-LAN für Hotelgäste.
2. Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Gast sich zuvor für die Nutzung des W-LAN registriert und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des W-LAN akzeptiert. Dies kann bei Auswahl des W-LAN Netzes im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.
3. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des W-LAN. Dem Hotel steht es frei, den Zugang zum W-LAN jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
4. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Gast bei der Anmeldung zum W-LAN abrufbar gemacht wird.
§ 3 Zugangsdaten
1. Sofern der Gast im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben hat, sind diese vom Gast geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
2. Sollte der Gast Registrierungsdaten erhalten haben, so hat der Gast sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des W-LAN mit seinen Benutzerdaten ausschließlich durch ihn als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, muss der Gast das Hotel unverzüglich informieren.
3. Der Gast haftet als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Die Pflichten als Nutzer
1. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von ihm zu seiner Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
2. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des W-LAN die geltenden Gesetze einzuhalten.
3. Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
§ 5 Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.
§ 6 Verfügbarkeit der Leistungen
Da die Leistungen unentgeltlich erbracht werden, hat der Gast keinen Anspruch auf Nutzung des W-LAN. Das Hotel bemüht sich jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des W-LAN.
§ 7 Verbotene Handlungen
Dem Gast sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des W-LAN untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
a) das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
b) die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
c) die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
d) die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Dienstanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
a) die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
b) das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines W-LAN des Diensteanbieters;
c) die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des W-LAN des Dienstanbieters;
d) die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
e) die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
f) die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
g) die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des W-LAN zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
§ 8 Sperrung von Zugängen
Das Hotel kann den Zugang von Nutzern zum W-LAN jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Gast gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen hat oder wenn das Hotel ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.
§ 9 Haftungsfreistellung
1. Der Gast ist als Nutzer für alle seine Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über das W-LAN vornimmt, selbst verantwortlich.
2. Der Gast stellt das Hotel von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen das Hotel wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
3. Der Gast ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und das Hotel die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
1. Das Hotel haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom Hotel verursachten Schäden unbeschränkt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Hotel im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
3. Im Übrigen haftet das Hotel nur soweit das Hotel eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
4. Soweit die Haftung des Hotels nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
1. Das Hotel trägt Sorge dafür, dass die personenbezogenen Daten des Gastes nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
2. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Hotels datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Gast eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass der Gast diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
3. Um die Leistungen des Hotspots für den Gast zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten des Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner wird das Hotel ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar der Person des Gastes zugeordnet werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
2. Wenn der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist der Sitz des Hotels ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.